Lootboxen, In-App-Käufe und Werbung, welche durch das Anschauen Vorteile verschafft, sind immer wieder heiß diskutierte Themen. Nun sorgt ein Gesetzesentwurf wieder für Diskussionen, da dieser Werbung, In-App-Käufe und soziale Verlinkungen in Spielen für Kinder und Jugendliche verbieten soll. Grundlage dafür bieten die neuen Richtlinien zur Gewährleistung des Schutzes der Menschenwürde und des Jugendschutzes.
Sind In-App-Käufe dank Jugendschutz bald verboten?
Folgender Absatz in den neuen Jugendschutz-Richtlinien ist hervorzuheben:
„4.6. Werbung, die sich nach § 6 Abs. 4 JMStV auch an Kinder richtet, kann insbesondere unzulässig sein, wenn (1.) für das Betrachten von Werbung ein Vorteil gewährt wird; (2.) für eine Verknüpfung von Profilen mit einer anderen Plattform geworben wird.“
Zusätzlich heißt es, dass vor allem das Ausnutzen von Leichtgläubigkeit unzulässig ist, welches bei Kindern immer gegeben sei. Was das in Zukunft für Spiele, welche derartige Methoden anwenden, bedeutet, ist noch unklar.
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Quelle: blm