Der oberste Gerichtshof des US-Bundesstaates New York hat Lindsay Lohans Klage gegen den Spieleentwickler Rockstar Games abgewiesen. Grund für die Klage war der Spielcharakter Lacey Jonas, der laut Lohan frappierende Ähnlichkeit mit ihr selber haben soll. Rockstar Games soll durch diese optische Anlehnung an Lindsay Lohan zusätzlich profitiert haben. Schon im Dezember 2014 ging die Klage ein. Rockstar Games gab nach Eingang der Klage einfach nur an, dass die Ähnlichkeit dadurch zustande käme, dass sowohl Lacey Jonas als auch Lindsay Lohan beides junge, blonde Frauen sein.
Das Gericht entschied nun, dass die Klage nicht haltbar ist, denn Lohan kommt weder namentlich noch als Person im Spiel selbst vor. Da es sich ausdrücklich um ein fiktives Werk handelt sind diese Anschuldigungen falsch. Zusätzlich dazu greifen auch die Definitionen für Werbung und Handel nicht, weshalb Lohans Argument, dass mit ihrer Person Geld gemacht wird, ebenfalls nicht greift. Schon im Vorfeld gab es böse Gerüchte, dass Lohan den Rechtsstreit nur in die Welt setzte, um Publicity für sich selbst zu erzeugen.
Klage abgewiesen…
Trotz alledem parodiert Rockstar Games in GTA 5 aber so ziemlich alles was geht. Sowohl Facebook und sein Gründer Marc Zuckerberg, als auch der Elektronikgigant Apple kriegen ihr Fett weg. Dass Rockstar Games also auch andere Personen und Charaktere parodiert, die nicht sofort auf der Hand liegen, ist also gut möglich.
Quelle: derstandard.at