Bald wird der vierte Teil der Dead Rising-Reihe bei uns in Deutschland erscheinen und zwar ungekürzt. Die drei Vorgänger waren da nicht so glücklich, während Teil 3 es nur auf die B-Liste indiziert wurde, schafften es die ersten beiden Teile gar nicht nach Deutschland. Dies könnte sich jedoch nun ändern.
Der erste Zombieschnetzler ist nun legal
Die BPjM setzt Dead Rising 1, welches bislang in Deutschland als beschlagnahmt gilt, auf die Liste A. Somit gilt es nur noch als indiziert, ist jedoch nicht mehr beschlagnahmt. Es darf somit in Deutschland verkauft, aber immer noch nicht beworben werden. Ob dies nun auch mit dem zweiten Teil geschehen wird, bleibt abzuwarten.
Quelle: schnittberichte